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Information zu den örtlich zuständigen Schulen

Die örtliche Zuständigkeit der Schulen richtet sich nach dem Schulgesetz und der Satzung über die Festsetzung der Einzugsbereiche der allgemeinbildenden Schulen auf dem Gebiet des Landkreises Rostock.

 

Danach wurden folgende Einzugsbereiche festgelegt:

 

Gemeinde/ Ortsteil
Örtlich zuständige Schulen
  Grundschule Regionale Schule Gymnasium Förderschule
Broderstorf Broderstorf Sanitz Sanitz Graal-Müritz
Poppendorf Blankenhagen Rövershagen Rövershagen Graal-Müritz
Roggentin Broderstorf Sanitz Sanitz Graal-Müritz
Thulendorf Broderstorf Sanitz Sanitz Graal-Müritz