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Lärmaktionsplan

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für das Amt Carbäk

Öffentliche Bekanntmachung

 

Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

Mit Beschluss der Gemeindevertretungen der Gemeinden Broderstorf, Thulendorf und Roggentin ist der Lärmaktionsplan am 16.07.2018 in Kraft getreten. Der Abschlussbericht ist auf der Hompage des Amtes Carbäk veröffentlicht und kann im Amt Carbäk zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

gez. R. Pampel
Leiter Bau-, Entwicklungs- und Liegenschaftsamt

 

1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans des Amtes Carbäk (pdf)

 

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan für das Amt Carbäk gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz.

 

Das Amt Carbäk hat als zuständige Behörde (gemäß § 6 Absatz 1 Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern) einen Entwurf des Lärmaktionsplans des Amtes Carbäk erstellt. Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/ EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EUUmgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlamentes und Rates vom 25. Juni 2002.

 

Danach müssen die zuständigen Behörden einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Verpflichtend zu untersuchen sind alle Straßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Eine Pflicht zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) besteht nicht. Weder im Bundes-Immissionsschutzgesetz noch in der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden konkrete Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt. Allerdings wurden von der Bund / Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Prüfwerte erarbeitet.


Diese liegen bei 55 dB(A) nachts bzw. 65 dB(A) ganztags.

 

Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung wurden gemäß § 47c BIm-SchG unter Berücksichtigung der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern Lärmkarten erarbeitet. Im Ergebnis der Lärmkartierung zeigt sich, dass die Prüfwerte an verschiedenen Stellen im Amtsgebiet überschritten werden. Bezogen auf die Straßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr sind ganztags 140 Einwohner und nachts 109 Einwohner von einer Überschreitung der Prüfwerte betroffen.

 

Betroffenheitsschwerpunkte bilden die Autobahn BAB 19 sowie die Ortsdurchfahrten im Zuge der B 110. Mit dieser Bekanntmachung entsprechend § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit über die Auslegung des Lärmaktionsplanentwurfes und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme informiert. Die Auslegungsfrist des Planentwurfes beginnt am 22.05.2018 und endet am 19.06.2018. Der Lärmaktionsplanentwurf ist im Internet auf den Seiten des Amtes Carbäk unter www.amtcarbaek.de einsehbar. Der Entwurf liegt außerdem für die Dauer der Auslegungsfrist im Dienstgebäude des Amtes Carbäk unter folgender Adresse aus: Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, Raum 2.23 zu den Sprechzeiten des Amtes Carbäk

 

Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für das Amt Carbäk können an die folgende Adresse eingesendet werden:

 

Amt Carbäk
Moorweg 5
18184 Broderstorf

bzw.

 

Die Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen fließen in die weitere Erarbeitung des Lärmaktionsplans für das Amt Carbäk ein. Der endgültige Plan wird nach Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen beziehungsweise Anregungen fertig gestellt. Die Endfassung des Lärmaktionsplans für das Amt Carbäk wird danach erneut im Internet veröffentlicht. Auch im Nachgang können weitere Hinweise zu Lärmproblemen im Amtsgebiet mit Bezug zum Lärmaktionsplan natürlich gerne an die Amtsverwaltung übermittelt werden.

 

gez. H. Lange
Amtsvorsteher