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Vollstreckung - Das sollten Sie wissen

Vollstreckung bedeutet für Sie:

  • Sie sind zahlungspflichtig — es zählt nur noch WANN und WIE die Forderung beglichen wird
  • Widerspruch gegen den Sachverhalt ist nicht mehr möglich
  • haben Sie Fragen zum Sachverhalt, können Sie dies mit dem jeweiligen Fachamt klären, entbindet Sie aber NICHT von der sofortigen Zahlungspflicht
  • Vollstreckung erfolgt auch gegen lhren Willen
  • alle Vollstreckungskosten gehen zu lhren Lasten
  • Vor-Ort-Besuche bei lhnen zu Hause und auch auf Ihrer Arbeitsstätte
  • Pfändungen von Konten, Lohn, Versicherungen und Sozialansprüchen
  • Zwangstüröffnungen und Durchsuchungen Ihrer Wohn- und/oder Geschäftsräume, d.h.
    • Räumlichkeiten, Schränke, Schubladen etc. werden zwangsweise durchsucht, d.h. lhnen unbekannte Personen durchsuchen IHRE SACHE (notfalls mit Unterstützung der Polizei und Schlüsseldienst)
    • sämtliche Kosten (Schlüsseldienst, Transport) o.ä. gehen zu lhren Lasten
    • der Vollziehungsbeamte hat KEINE Eigentumsverhältnisse zu prüfen
    • es kann alles gepfändet werden, was nicht zwingend pfändungsgeschützt ist — in vielen Fällen sind auch Austauschpfändungen möglich
    • oftmals sind die mit im Haushalt lebenden Personen die Leittragenden
  • Pfändungen von Kraftfahrzeugen (Kosten für Abschleppdienst, Gutachten etc. haben SIE zu tragen)
  • Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft, nötigenfalls auch per Haftbefehl! (Hier ist zu beachten: Die Abgabe der Vermögensauskunft bietet KEINEN VOLLSTRECKUNGSSCHUTZ)
  • Eintragungen im Schuldnerverzeichnis (auch die SCHUFA nimmt Kenntnis dieser Eintragungen)
  • Erlass von Haftbefehlen für Erzwingungs- und Zwangshaften
  • Grundbucheinträge und Zwangsversteigerungen
  • Vollstreckung ist mit Erlaubnis der Vollstreckungsbehörde zu jeder Tag- und Nachtzeit und auch an Sonn- und Feiertagen möglich

 

Im Vollstreckungsverfahren nicht zu reagieren, bedeutet, dass Sie lhre persönliche Situation weiter verschlechtern und die Kosten, die Sie zu tragen haben, vervielfachen.

 

REDEN SIE MIT UNS UND LASSEN SIE UNS LÖSUNGEN FINDEN !

 

Ansprechpartnerin:
Frau Räth
Telefon: 038204-718 24
Mail: