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Hinweise zum Feuerwerk an Silvester

Mindestens 200 Meter Abstand von Reethäusern (mit Luftbildern)

 

Im gesamten Landkreis Rostock gilt für das Zünden von Silvesterfeuerwerk (Kategorie 2) ein Mindestabstand von 200 Metern von reetgedeckten Häusern sowie ein Verbot für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.

 

Verstöße können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

 

Diese Regelungen gehen über die allgemeingültigen Einschränkungen beim Silvesterfeuerwerk hinaus. Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist auf den 31. Dezember und 1. Januar beschränkt.
 

Standorte von Kirchen, Altersheimen und reetgedeckten Häusern im Amtsgebiet:


Kirche Thulendorf - Kirchstraße in Thulendorf

Holzkirche Roggentin - Kösterbecker Str. 8 in Roggentin

Pflege & Wohnen sowie Seniorenwohnpark Roggentin - Am Campus 2 in Roggentin

Siedlung mit Reethäusern - Am Storchenhof in Neu Thulendorf

Reethaus Pastow - Alte Schulstraße 38 in Pastow

Reethäuser Poppendorf - Dorfstraße 42 und 46 in Poppendorf
 

Außerdem sollte auch in der unmittelbaren Nähe von Strohlagern und Stallanlagen der Landwirtschaftsbetriebe auf Feuerwerk verzichtet werden.

 

Zur Visualisierung der Abstandszonen bei den o.g. Standorten finden Sie rechts ein PDF mit entsprechenden Luftbildern, wo der Radius bei reetgedeckten Häusern 200m beträgt und bei den restlichen Standorten ein Radius von 50m gewählt wurde.

 

i. A. Fahning
Leitender Verwaltungsbeamter

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