Beantragung einer Härtefallhilfe für private Haushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger
Hauseigentümer können über das Energieportal des Landes M-V Hilfe beantragen, sofern sie nicht leitungsgebundene Energieträger verwenden.
"Die Härtefallhilfe richtet sich an private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen. Rund 100.000 Haushalte in MV – Eigentümer:innen und Mietende – haben Anspruch auf einen Zuschuss. Vermieter:innen oder Wohnungseigentumsgemeinschaften können als sogenannte "Feuerstättenbetreiber:innen" die Förderung zentral beantragen."
Der Antrag in Papierform kann in der Amtsverwaltung (Auslage im Lichthof bzw. im Sekretariat) abgeholt werden.
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